Einrichtung eines Vorstellungsgremiums zur Besetzung der Stellen von Schuleiterinnen und Schulleiter gemäß § 61 Abs. 1 Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 20/0450 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht die Einrichtung eines Vorstellungsgremiums zur Besetzung von Schulleiterstellen in Gladbeck vor. Grundlage für das Verfahren ist § 61 des Schulgesetzes NRW. Nach dieser gesetzlichen Regelung schreibt die obere Schulaufsichtsbehörde Schulleitungsstellen unter Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus. Dabei prüft die Behörde die Bewerbungen und benennt Personen, die das Anforderungsprofil erfüllen, woraufhin Schulkonferenz und Schulträger die Bewerber zu Vorstellungsgesprächen einladen können.
Die Verwaltung schlägt vor, ein Gremium mit maximal vier Personen zu bilden, um den Prozess der Personalauswahl zu unterstützen. Die Zusammensetzung des Gremiums soll den Vorsitzenden des Schulausschusses, die Leitung des Amtes für Bildung und Erziehung als Stellvertretung sowie den Ersten Beigeordneten umfassen. Die Aufgabe dieses Gremiums besteht darin, die Bewerberinnen und Bewerber für Schulleitungsstellen zu befragen und dem Schulausschuss einen Besetzungsvorschlag zu unterbreiten. Dieser Vorschlag dient dazu, das gesetzlich verankerte Vorschlagsrecht des Schulträgers gegenüber der oberen Schulaufsichtsbehörde wahrzunehmen. Durch die Einrichtung des Gremiums entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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