Unterricht in den Gladbecker Schulen unter Corona-Bedingungen a) Bericht der Verwaltung b) Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 23.11.2020 nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse 'Raumnutzung an Gladbecker Schulen während der Corona Pandemie sowie Erwerb mobiler Luftfiltergeräte und/oder bauliche Maßnahmen zur Nutzbarmachung von Unterrichtsräumen/ Sporthallen'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilungsvorlage zum Schulausschuss über den Unterricht an Gladbecker Schulen unter den Bedingungen der Corona-Pandemie berichtet. Der Bericht thematisiert die Aufgabenverteilung zwischen der Schulaufsicht, den Schulleitungen, der Stadt Gladbeck sowie den Trägern von Betreuungsangeboten und Ganztagsschulen. Dabei stehen die Anpassung organisatorischer Vorgaben, das Corona-Management, die Sicherstellung der Hygiene in den Schulanlagen sowie die Aufrechterhaltung der Angebotsstrukturen im Fokus.
In Bezug auf die Prävention wurde auf die Umsetzung von Maßnahmen wie der Maskenpflicht und dem regelmäßigen Stoßlüften hingewiesen. Die Verwaltung prüfte die Möglichkeit, Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für den Erwerb mobiler Luftreinigungsgeräte in Anspruch zu nehmen. Eine Förderung sei jedoch nur möglich, wenn Räume nicht ausreichend durch Fensteröffnung oder Lüftungsanlagen belüftet werden können. Da die Verwaltung feststellte, dass alle Unterrichtsräume in Gladbeck durch Fensteröffnung ausreichend belüftet werden können, ist eine Inanspruchnahme der Fördermittel nicht möglich. Zudem wurde angeführt, dass mobile Luftreiniger das regelmäßige Lüften nicht ersetzen können und eine rein städtische Investition derzeit nicht vorgesehen ist. Der Einsatz von CO2-Ampeln soll hingegen zum Einüben des hygienischen Lüftens erprobt werden.
Zudem liegt der Sitzung ein Antrag der CDU-Ratsfraktion vor, der die Raumnutzung an Schulen sowie den Erwerb von Luftfiltergeräten oder bauliche Maßnahmen behandelt. Der Entwurf sieht vor, dass der Schulausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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