Änderung des Verwarnungsgeldkataloges zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vom 09.06.2000, zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.04.2017 hier: Erhöhung der Verwarnungsgeldsätze für Verschmutzungsdelikte
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Verwarnungsgeldkataloges der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Erhöhung der Verwarnungsgeldsätze für verschiedene Verschmutzungsdelikte im Stadtgebiet.
Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen unterschiedliche Ordnungswidrigkeiten. So sollen beispielsweise das Bekleben, Bemalen oder Besprayen von öffentlichen Einrichtungen, Denkmälern oder Straßenmobiliar von bisher 50 Euro auf 55 Euro angehoben werden. Bei der Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Raum sieht die Vorlage eine deutliche Erhöhung vor: Das Wegwerfen von Gegenständen wie Zigarettenkippen, Kaugummis, Essensresten, Dosen, Glas oder Einwickelpapier soll künftig mit einem Verwarnungsgeld von 50 Euro geahndet werden können, während die bisherigen Sätze zwischen 10 und 20 Euro lagen. Auch das Ausleeren von Aschenbechern soll von 30 Euro auf 50 Euro erhöht werden. Weitere Anpassungen betreffen die Nichtbefolgung der Leinenpflicht sowie der Beseitigungspflicht, deren Sätze von 35 Euro auf 55 Euro steigen sollen, sowie die Hausnummerierungspflicht, die von 35 Euro auf 50 Euro angehoben werden soll.
Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit dem Ziel, die Verantwortung für das Erscheinungsbild des öffentlichen Raumes zu stärken und potenzielle Störer von der Begehung von Delikten abzuhalten. Durch die Erhöhung sollen Verhaltensregeln verdeutlicht werden. Die Vorlage geht davon aus, dass die Änderungen keine Auswirkungen auf den Aufwand haben, aber jährliche Erträge in Höhe von 1.000 Euro in der Ergebnisrechnung generieren können.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 182604100197
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180503140205
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