Bebauungsplan Nr. 159 Gebiet: Winkelstraße / An der Lune I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 18/0210 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 159 für das Gebiet „Winkelstraße / An der Lune“ in Gladbeck. Das etwa 0,96 Hektar große Plangebiet ist für eine Mischung aus Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften mit Grundstücksgrößen zwischen 260 und 470 Quadratmetern sowie Geschosswohnungsbau vorgesehen. Aufgrund von Bedenken der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen wurde das Verfahren von einem beschleunigten Verfahren auf das Normalverfahren umgestellt, was eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet.
Der Plan sieht die Festsetzung eines reinen Wohngebietes vor. Aufgrund der industriellen Umgebung, insbesondere durch das Kraftwerk Scholven, wird der nächtliche Immissionsrichtwert von 35 dB(A) auf 40 dB(A) angehoben. Die Vorlage sieht vor, den Anregungen verschiedener Institutionen zu folgen. So soll die Ruhr Oel GmbH durch eine technisch einwandfreie Versickerungsmulde zur Sicherung einer Fernleitung berücksichtigt werden, während die Bezirksregierung Münster die Festlegung auf ein allgemeines Wohngebiet bezüglich Gewerbelärm unterstützt.
Hinsichtlich des Naturschutzes wird eine Ersatzaufforstung von 3.090 Quadratmetern im Verhältnis 1:2 festgesetzt, die innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des Bebauungsplanes erfolgen muss. Für ein als altlastenverdächtig eingetragenes Grundstück ist eine kontinuierliche Begleitung und Dokumentation der Bauarbeiten durch einen Sachverständigen sowie die Übermittlung der Abschlussdokumentation an die Untere Bodenschutzbehörde vorgesehen. Die Satzung tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft; finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 181605100209
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180606150118
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