Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 2a und 2b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0225 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2018. Die Vorlage umfasst die sogenannten Listen 2a und 2b.
Die Grundlage für diese Vorlage bildet § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser gesetzlichen Bestimmung sind über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, die als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der genannten Finanzbewegungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Der Stadtkämmerer hat die Vorlage zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen, da es sich um die reine Kenntnisnahme der bereits erfolgten oder geplanten unerheblichen Abweichungen handelt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 180506100224
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180620141106
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