Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Terminvergabe beim Bürgeramt -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Gladbeck wird über eine Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung entschieden, die aktuelle Terminvergabe beim Bürgeramt abzuschaffen und das vorherige Ticketsystem wieder einzuführen.
Die Verwaltung begründet die Beibehaltung des aktuellen Systems, das seit Mai 2018 besteht, mit der Notwendigkeit, das Publikumsaufkommen besser steuern zu können. Das frühere Nummernsystem habe in der Vergangenheit zu Wartezeiten von bis zu vier Stunden geführt und regelmäßige Arbeitszeitüberschreitungen der Beschäftigten verursacht. Als Ursachen für die gestiegenen Bearbeitungszeiten werden Änderungen im Meldegesetz, Sprachbarrieren sowie die Prüfung von Dokumenten bei Zuzügen aus dem Ausland angeführt.
Termine können derzeit über ein Online-Verfahren, telefonisch oder persönlich für einen Zeitraum von acht Wochen im Voraus vereinbaren. Zudem werden morgens ab 8 Uhr tagesaktuelle Termine je nach Personalkapazität freigeschaltet. Für dringende Fälle, wie etwa kurzfristige Urlaubsreisen ohne gültige Ausweispapiere, sieht die Verwaltung eine Lösung vor.
Die Verwaltung weist daraufم hin, dass die Situation nach anfänglichen Schwierigkeiten bei der Umstellung durch Personalverstärkung stabilisiert wurde. Ein Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Anregung zur Wiedereinführung des alten Ticketsystems zurückzuweisen. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180927171822
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