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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Radweg auf der Brücke Buersche Straße -

20/0176 20.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde der Antrag gestellt, auf der Brücke der Buerschen Straße das Verkehrszeichen „Überholen für Zweiräder durch Kraftwagen verboten“ einzusetzen und mittelfristig einen geschützten Radstreifen einzurichten.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die aktuelle Radverkehrsführung auf einem Radfahrstreifen basiert, der im Jahr 1996 im Zuge eines Modellprojektes eingerichtet wurde. Ein Einsatz des neuen Verkehrszeichens 277.1, welches das Überholen von einspurigen Fahrzeugen durch mehrspurige Kraftfahrzeuge untersagt, wird von der Verwaltung als nicht verhältnismäßig bewertet. Zwar kann es aufgrund der geringen Fahrbahnbreite bei breiteren Fahrzeugen wie Lkw oder Bussen zu Schwierigkeiten bei der Einhaltung des gesetzlichen Sicherheitsabstands kommen, jedoch lassen sich für die Brücke Buersche Straße keine spezifischen Verkehrssicherheitsgründe oder eine erhöhte Gefährdungslage herleiten. Ein Überholverbot könnte zudem zu einem Rückstau führen und Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern provozieren.

Hinsichtlich der Schaffung eines geschützten Radstreifens hält die Verwaltung eine technische Umsetzung im Bereich zwischen dem Kreisverkehr Humboldtstraße und der Kreuzung Bülser Straße für grundsätzlich möglich. Eine solche Maßnahme würde jedoch eine konkrete Straßenplanung sowie Anpassungen im Bereich der Bushaltestellen erfordern. Zudem würde die Einrichtung eines geschützten Radstreifens den Wegfall von etwa 120 Pkw-Stellplätzen zur Folge haben, für die im direkten Umfeld keine Ersatzmöglichkeiten ersichtlich sind.

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