Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Radweg auf der Brücke Buersche Straße -
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20/0176 wird über eine Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Verbesserung der Radverkehrsführung auf der Brücke Buersche Straße beraten. Der Antrag umfasst die Aufstellung des Verkehrszeichens „Überholen für Zweiräder durch Kraftwagen verboten“ sowie die mittelfristige Errichtung eines geschützten Radstreifens.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass der derzeitige Radfahrstreifen eine Breite von 1,70 bis 1,75 Metern aufweist. Eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 277.1 wird als nicht verhältnismäßig eingestuft, da keine erhöhte Gefährdung vorliegt und der seit April 2020 geltende Sicherheitsabstand von 1,50 Metern bei Lkw oder Bussen eingehalten werden kann. Die technische Umsetzung eines geschützten Radstreifens mit einem ein Meter breiten Sicherheitsbereich würde den Wegfall von etwa 120 Pkw-Stellplätzen bedeuten, für die keine Ersatzflächen im Umfeld zur Verfügung stehen.
Eine Erweiterung des Straßenquerschnitts in der Buerschen Straße zwischen den Kreuzungen Schiller Straße und Bülser Straße wird von der Verwaltung abgelehnt. Eine Nutzung der Gehwegflächen durch Halbbordparken sowie eine Verbreiterung der Fahrbahn über die begrünte Mittelinsel werden aus ökologischen und tiefbautechnischen Gründen ausgeschlossen. Die Verwaltung plant, die Verkehrssituation und das Verhalten von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrenden im kommenden halben Jahr verstärkt zu analysieren. Bei Auffälligkeiten sollen eine erneute Beratung im Fachausschuss sowie eine Überplanung erörtert werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll die Anregung zur Beschilderung und zum geschützten Radstreifen zurückweisen und den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 202005100182
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20200528162623-0
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