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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Umwelt/Klimaschutz -

20/0197 25.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage der Geschäftsstelle Rat und Bürger zum Thema Umwelt- und Klimaschutz befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Gegenstand der Anregung ist die Durchführung eines ersten städtischen Gartenwettbewerbs.

Nach Angaben der Verwaltung dienen die Preise des Wettbewerbs als Auszeichnung für gärtnerisches Engagement. Der erste Platz wird mit Gutscheinen im Wert von 150 Euro ausgezeichnet, während die Plätze zwei bis fünf mit abgestuften Gutscheinen und Sachpreisen honoriert werden. Insgesamt ist ein Budget von 300 Euro vorgesehen, welches aus dem städtischen Haushalt finanziert wird. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Gestaltung insektenfreundlicher Privatgärten zu fördern und einen Beitrag zur ökologischen Entwicklung der Stadt zu leisten. Das Bewerbungsverfahren ist niederschwellig gestaltet und kann durch einen Kurzbericht inklusive Fotografien erfolgen. Die Umweltabteilung bietet hierbei beratende Unterstützung an.

Des Weiteren informiert die Verwaltung über Maßnahmen zum Thema Umwelt- und Klimaschutz im Kreis Recklinghausen. Es wird auf die Saatgutmischung „Vestische Vielfalt“ verwiesen, deren Verteilung in der Stadt aufgrund der Corona-Krise derzeit unterbrochen ist. Die Stadt Gladbeck plant, die Verteilung der Samentüten wieder aufzunehmen, sobald diese durch den Kreis zur Verfügung gestellt werden. Zuvor hatte die Stadt bereits eigene Samentüten inklusive Informationsbroschüren an öffentlichen Stellen ausgelegt.

Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

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