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Beschlussvorlage

Anregung/Beschwerde gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Antrag des Herrn Alfred Luggenhölscher -

13/0340

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 13/0340 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit einer Anregung bzw. Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 19. Juli 2013 verschiedene Themen zur Behandlung im Haupt- und Finanzausschuss vorgelegt.

Die Beschwerde umfasst die Prüfung von Schadensersatzansprüchen, die Untersuchung eines möglichen Dienstvergehens sowie Fragen zum Ausbau der B 224 zur A 52. In Bezug auf die Schadensersatzansprüche führt die Verwaltung aus, dass ein städtischer Verwaltungsbediensteter im WAZ-Online-Forum unter einem Pseudonym ausschließlich in privater Eigenschaft gehandelt habe. Die Stadt Gladbeck sei nicht Absender der Beiträge und somit nicht für die Inhalte verantwortlich. Ein Dienstvergehen konnte laut Stellungnahme der Verwaltung nicht festgestellt werden.

Hinsichtlich des Ausbaus der B 224 zur A 52 wird auf die Prüfung einer vom Antragsteller vorgeschlagenen „Heegelösung“ verwiesen. Diese Variante wurde im Rahmen des Planungsverfahrens durch Bund und Land abgelehnt, da sie aus Gründen der Umweltverträglichkeit als nicht realisierbar eingestuft wurde. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.

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