Anregung/Beschwerde gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Antrag des Herrn Jürgen Linau-Seifer -
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 13/0395 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Anregung vor, die gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht wurde. Der Antragsteller regt an, das Kunstwerk „Stein des Bergmanns“ des Künstlers Anatol auf den Gladbecker Marktplatz zu versetzen und das „Kunstkabinett Schmiedeeisen“ des Künstlers auf dem Goetheplatz aufzustellen.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Anliegen Stellung und verweist auf die Sitzung des Kulturausschusses vom 09.09.2013. In dieser Sitzung wurden die Planungen für den Rathauspark sowie die Standorte der genannten Kunstwerke erörtert. Der Kulturausschuss hat einstimmig beschlossen, dass der „Stein des Bergmanns“ im Rathauspark verbleiben soll, wobei eine Versetzung um circa 20 Meter vorgesehen ist. Ebenso soll das „Kunstkabinett aus Schmiedeeisen“ im Zuge der Neugestaltung des Rathausparks aufgestellt werden. Damit wird den Anträgen des Antragstellers nicht entsprochen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Funktion als Beschwerdeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Entscheidung zu erwarten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 131109100406
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130916081644
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