Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 34 einschl. der 3., 14. und 24. Änderung Gebiet: Rentfort – Nord I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0220 sieht die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 34 im Gebiet Rentfort-Nord vor, welche die 3., 14. und 24. Änderung einschließt. Ziel der Maßnahme ist eine homogenere Stadtgestaltung sowie die Ermöglichung neuer Nutzungen für kirchliche Grundstücke der katholischen Kirchengemeinde „St. Franziskus“, wobei der Kindergarten von dieser Regelung ausgenommen bleibt. Durch die Aufhebung soll die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB sowie die Sicherung der Nahversorgung ermöglicht werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie die öffentliche Auslegung wurden im Zeitraum zwischen Juli 2017 und Mai 2018 durchgeführt.
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Satzung zur Aufhebung bzw. Teilaufhebung der Bebauungspläne Nr. 34, die seit den Jahren 1966, 1971, 1995 und 1997 rechtsverbindlich sind, entscheiden. Im Rahmen der Abwägung von Anregungen ist vorgesehen, der Forderung der LWL-Denkmalpflege bezüglich eines Ortstermins nachzukommen, während eine Reduzierung des Geltungsbereiches nicht vorgesehen ist. Der Anregung der Bezirksregierung Arnsberg wurde unter Einbeziehung der Bergwerkseigentümer gefolgt. Zudem soll der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Recklinghausen entsprochen werden, indem auf einer Fläche im Flächenpool des Kreises Recklinghausen nach dem Abriss ehemaliger Gebäude gezielte Bodenluftuntersuchungen durchgeführt werden. Für diese Untersuchungen entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180606151736
Ort
📍 Rentfort – Nord · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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