18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck Bereich: Feldhauser Straße / Brunnenstraße Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und § 5 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat die Durchführung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Feldhauser Straße/Brunnenstraße beschlossen. Das betroffene Areal umfasst das Grundstück der ehemaligen Willy-Brandt-Schule im Stadtteil Zweckel und umfasst die Flurstücke 759 und 768 der Flur 22.
Die Änderung ist notwendig, da das Gelände für Schulzwecke nicht mehr benötigt wird und eine neue Nutzung sowie eine Veräußerung vorgesehen sind. Das Nachnutzungskonzept sieht die Errichtung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters sowie die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern im nordwestlichen Bereich des Gebiets vor. Da der aktuelle Flächennutzungsplan für diesen Bereich Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ ausweist, soll die Darstellung in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und Nahversorgung sowie in Wohnbauflächen geändert werden.
Durch die Änderung soll das Areal zudem in den zentralen Versorgungsbereich des Nahversorgungszentrums Zweckel aufgenommen werden, was eine Teilfortschreibung des Einzelhandelskonzepts erfordert. Ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll parallel erfolgen. Der Beschluss sieht zudem die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen und kommunalen Vorgaben vor. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung werden nicht erwartet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180911163829
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