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Beschlussvorlage

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: Feldhauser Straße / Brunnenstraße Offenlagebeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB

20/0165 11.05.2020

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet Feldhauser Straße / Brunnenstraße die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beantragt. Das Planungsgebiet umfasst das Areal der ehemaligen Willy-Brandt-Schule im Stadtteil Zweckel und umfasst die Flurstücke 759 und 768 der Flur 22.

Ziel der Änderung ist die Neunutzung des Geländes. Während das Gebiet bisher als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ ausgewiesen ist, soll im südlichen Teil ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und Nahversorgung sowie im nordwestlichen Bereich eine Wohnbaufläche für zwei Mehrfamilienhäuser ausgewiesen werden. Die Planung ist Teil eines Nachnutzungskonzeptes, das die Sicherstellung der Nahversorgung in Zweckel vorsieht. Parallel dazu wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 176 aufgestellt.

Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und sonstigen Tragen öffentlicher Belange liegen verschiedene Stellungnahmen vor. Die RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft hat keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, verwies jedoch auf die Einhaltung von Sicherheitsabständen zu Versorgungsleitungen. Die Bezirksregierung Arnsberg empfahl eine Aktualisierung der Informationen zur Berechtsamssituation bezüglich Steinkohle und Kohlenwasserstoffen. Die Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen regte eine Präzisierung der Verkaufsflächen im Plan an, was die Verwaltung jedoch nicht als erforderlich ansah. Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen äußerte Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Nahversorgungsstruktur im Stadtteil Scholven, worauf die Verwaltung mit Verweis auf ein Gutachten reagierte.

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Ort

📍 Willy-Brandt-Schule · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Willy-Brandt-Schule.