17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: Schultenstraße / Scholtwiese hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und § 5 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Stadtplanungs- und Bauausschuss die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck für den Bereich Schultenstraße / Scholtwiese zur Entscheidung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Aufstellungsbeschluss gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches.
Das geplante Vorhaben betrifft ein Grundstück auf der Ostseite der Schultenstraße am südlichen Ortseingang von Schultendorf. Ziel der Änderung ist die Erweiterung eines bestehenden Lebensmitteldiscountmarktes von derzeit etwa 800 m² auf circa 1.200 m² Verkaufsfläche. Das planerische Konzept sieht den Rückbau des aktuellen Gebäudes im nordwestlichen Grundstücksbereich und einen Neubau mit vergrößerter Fläche vor. Da der Standort außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches liegt, ist die Ausweisung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel und Nahversorgung im Flächennutzungsplan erforderlich.
Ein vorliegendes Gutachten bestätigt die Funktion der Nahversorgung sowie die städtebauliche Verträglichkeit und die Übereinstimmung mit dem kommunalen Einzelhandelskonzept. Zudem soll die bestehende Darstellung einer Fläche für emissionsarme Raumwärmeversorgung unverändert erhalten bleiben. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 177. Mit dem Beschlussentwurf wird die Durchführung der Planänderung sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen und kommunalen Vorgaben beantragten. Finanzielle Auswirkungen werden nicht erwartet.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180110153042
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