Bebauungsplan Nr. 166 Gebiet: Mottbruchhalde Satzung zur 1. Verlängerung über die Anordnung einer Veränderungssperre
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die bestehende Veränderungssperre für das Gebiet der Mottbruchhalde im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 166 um ein Jahr zu verlängern. Die ursprüngliche Sperre, die auf den Beschluss des Rates vom 4. Mai 2016 zurückgeht, trat am 13. Juni 2016 in Kraft. Ziel der Verlängerung ist es, die städtebaulichen Zielvorstellungen für die Halden Moltke I/II, Mottbruch, Halde 19 und Halde 22 bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens zu sichern.
Der Bebauungsplan basiert auf einem Nutzungskonzept, das aus einer Planungswerkstatt hervorging. Die Entwicklung der Haldenlandschaft umfasst die Erschließung, die Vernetzung von Wegesystemen, die Förderung der Erholungs- und Sportnutzung sowie die Berücksichtigung der Wasserwirtschaft. Die Veränderungssperre dient dazu, die Umsetzung der städtebaulichen Ziele zu gewährleisten, da im betreffenden Bereich auch andere Nutzungsabsichten, wie etwa die Errichtung von Windenergieanlagen, bestehen.
Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeführt, wobei die Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit bereits stattgefunden hat. Die Stadtverwaltung strebt den Abschluss des Verfahrens spätestens bis Juni 2019 an. Parallel dazu wird die Entwicklung der Haldenlandschaft im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts „Haldenwelt“ weitergeführt. Zudem findet ein Austausch mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) bezüglich der Übernahme der Mottbruchhalde statt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 181303100127
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180411115554
Ort
📍 Mottbruchhalde · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Mottbruchhalde.
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Wasserversorgungskonzept für die Stadt Gladbeck 14.03.2018
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 6 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 05.03.2018
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2018 28.02.2018
- Förderprogramm „Gute Schule 2020“ hier: Aufhebung eines Sperrvermerks 28.02.2018
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 6 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017 28.02.2018
- Regionale Vereinbarung über eine gegenseitige Abstimmung im Bereich des großflächigen Einzelhandels und im Umgang mit kommunalen und (teil-)regionalen Einzelhandelskonzepten und Gutachten 03.04.2018