Wasserversorgungskonzept für die Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 18/0138 befasst sich mit der Verabschiedung eines Wasserversorgungskonzepts für die Stadt Gladbeck. Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden gemäß § 38 Abs. 3 des Landeswassergesetzes, ein Konzept über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung für das eigene Gemeindegebiet zu erstellen. Dieses Dokument muss der Bezirksregierung bis zum 30. Juni 2018 vorgelegt werden.
Das Erarbeiten des Wasserversorgungskonzepts erfolgte in Kooperation mit der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerksgesellschaft (RWW). Zudem wurden externe Dienststellen wie das Kreisgesundheitsamt des Kreises Recklinghausen sowie die Bezirksregierung Münster in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde in den Prozess einbezogen. Auch interne Fachabteilungen der Stadtverwaltung waren an der Erstellung beteiligt.
Die Vorlage sieht vor, dass im Rahmen einer Sitzung über das Konzept berichtet wird, wobei Vertreter der RWW anwesend sein werden. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck das Wasserversorgungskonzept beschließt. Für die Umsetzung des Vorhabens sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Vorlage war zur Vorberatung im Umweltausschuss und zur Entscheidung im Rat vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 181403100128
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180412095019
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