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Beschlussvorlage

Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren

17/0348 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0348 sieht die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck sowie die Neuregelung der Erhebung von Benutzungsgebühren vor. Hintergrund der Neufassung ist der Wechsel des Rechtskreises von Personen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zum SGB II, wodurch Erstattungsansprüche gegenüber dem Jobcenter entstehen. Zum Stand des 30. September 2017 befanden sich 589 Personen im Leistungsbezug nach AsylbLG, wobei 39 anerkannte Flüchtlinge in zentralen Unterkünften untergebracht waren. Die Verteilung zwischen dezentraler und zentraler Unterbringung lag bei 75 zu 25 Prozent.

Die Neuregelung strebt einen durchschnittlichen Gebührensatz von 55,29 Euro pro Quadratmeter an, wobei zwischen dauerhaften Objekten mit 25,37 Euro und temporären Einrichtungen mit 85,20 Euro unterschieden wird. Zusätzlich ist eine Grundmiete von 5,20 Euro pro Quadratmeter vorgesehen. Die Betriebskosten bewegen sich je nach Kategorie zwischen 2,89 Euro und 8,08 Euro pro Quadratmeter. Für das Jahr 2018 wird eine Erstattung durch das Jobcenter in Höhe von bis zu 100.000 Euro erwartet. Die Satzung soll zum 1. Januar 2018 erlassen werden, wobei eine Rückwirkung zum 1. Juli 2017 vorgesehen ist.

Der investive Finanzplan der Vorlage umfasst die Kategorien Personalaufwand, Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwand und differenziert zwischen einmaligen und jährlichen Zahlungsströmen. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Satzung durch den Rat oder einen zuständigen Ausschuss vor.

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