Städtebauliches Entwicklungskonzept und Erhaltungssatzung der Stadt Gladbeck für den Standort „ehemalige Zeche Zweckel“ hier: Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB zur Sicherung und Entwicklung des Standortes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 17/0342 sieht die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Areal der ehemaligen Zeche Zweckel in Gladbeck-Zweckel vor. Ziel der Satzung ist es, die städtebauliche Qualität des dortigen Denkmalensembles zu sichern und ein neues städtebauliches Entwicklungskonzept als Basis für die weitere Gestaltung des Standorts zu etablieren.
Die Satzung legt eine Genehmigungspflicht für verschiedene bauliche Maßnahmen fest. Dies umfasst die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder den Abbruch von baulichen Anlagen sowie Änderungen an der äußeren Gestaltung und an Werbeanlagen. Verstöße gegen die Bestimmungen der Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Für die Stadt Gladbeck sind durch die Umsetzung der Satzung keine finanziellen Auswirkungen oder kommunalen Eigenanteile vorgesehen. Der Rat wird gebeten, sowohl das städtebauliche Entwicklungskonzept als auch die Erhaltungssatzung zu beschließen. Die Vorberatung im Stadtplanungs- und Bauausschuss war für den 19. Oktober 2017 angesetzt, während die endgültige Entscheidung im Rat für den 7. Dezember 2017 vorgesehen war. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 164 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 172509100341
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20171010152147
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Maschinenhalle Zweckel hier: Aufhebung der Sanierungssatzung gem. § 162 Baugesetzbuch (BauGB) für das Sanierungsgebiet Maschinenhalle Zweckel 25.09.2017
- Beschlusscontrolling/ Beschlussliste für das 1. Halbjahr 2017 25.09.2017
- Satzung über die Benutzung der Übergangsheime der Stadt Gladbeck und die Erhebung von Benutzungsgebühren 26.09.2017
- Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2018 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 19.09.2017
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2017 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 12.02.02 Ersatzbeschaffungen für Ampelanlagen 12.09.2017
- Wahl einer Beigeordneten 11.09.2017