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Beschlussvorlage

Städtebauliches Entwicklungskonzept und Erhaltungssatzung der Stadt Gladbeck für den Standort „ehemalige Zeche Zweckel“ hier: Aufstellung einer Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 und Abs. 3 BauGB zur Sicherung und Entwicklung des Standortes

17/0342 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 17/0342 sieht die Aufstellung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 BauGB für das Areal der ehemaligen Zeche Zweckel in Gladbeck-Zweckel vor. Ziel der Satzung ist es, die städtebauliche Qualität des dortigen Denkmalensembles zu sichern und ein neues städtebauliches Entwicklungskonzept als Basis für die weitere Gestaltung des Standorts zu etablieren.

Die Satzung legt eine Genehmigungspflicht für verschiedene bauliche Maßnahmen fest. Dies umfasst die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder den Abbruch von baulichen Anlagen sowie Änderungen an der äußeren Gestaltung und an Werbeanlagen. Verstöße gegen die Bestimmungen der Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Für die Stadt Gladbeck sind durch die Umsetzung der Satzung keine finanziellen Auswirkungen oder kommunalen Eigenanteile vorgesehen. Der Rat wird gebeten, sowohl das städtebauliche Entwicklungskonzept als auch die Erhaltungssatzung zu beschließen. Die Vorberatung im Stadtplanungs- und Bauausschuss war für den 19. Oktober 2017 angesetzt, während die endgültige Entscheidung im Rat für den 7. Dezember 2017 vorgesehen war. Federführend für die Vorlage ist der Rat.

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