Maschinenhalle Zweckel hier: Aufhebung der Sanierungssatzung gem. § 162 Baugesetzbuch (BauGB) für das Sanierungsgebiet Maschinenhalle Zweckel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Aufhebung der Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Maschinenhalle Zweckel“. Die ursprüngliche Satzung zur förmlichen Festlegung des Gebiets wurde durch den Rat der Stadt Gladbeck am 27. Mai 2004 beschlossen. Grundlage hierfür waren die Ergebnisse vorbereitender Untersuchungen, die damals von einem Planungsbüro erstellt wurden.
Die Aufhebung der bestehenden Sanierungssatzung gemäß § 162 Baugesetzbuch wird damit begründet, dass die geplante Einführung einer Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie die Aufnahme des Gebiets in das Bund-Länder-Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ die bisherige Sanierungssatzung entbehrlich machen. Durch diese Maßnahmen soll der Einsatz von Mitteln der Städtebauförderung ermöglicht werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Maschinenhalle Zweckel aufzuheben. Die räumliche Abgrenzung des Gebiets bleibt dabei auf Basis des Übersichtsplans vom 29. April 2004 bestehen. Die neue Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Für die Aufhebung der Satzung sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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