Übertragung von Auszahlungs-Ermächtigungen von 2016 nach 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0146 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Übertragung von Auszahlungsermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Jahr 2017. Grundlage hierfür ist die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO), die gemäß § 22 Ermächtigungen für Auszahlungen übertragbar macht.
Im investiven Finanzplan sind Übertragungen in Höhe von rund 9,4 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung dieser Mittel erfolgt haushaltsneutral durch noch nicht realisierte Einzahlungen aus Landeszuweisungen sowie Kreditermächtigungen.
Darüber hinaus werden im konsumtiven Bereich Auszahlungsermächtigungen gebildet. Diese umfassen rund 5,0 Millionen Euro für Rückstellungen, beispielsweise für Instandhaltungsmaßnahmen, sowie rund 7,9 Millionen Euro für Verbindlichkeiten aus offenen Rechnungen. Die Finanzierung dieser konsumtiven Auszahlungen soll durch die zeitlich versetzte Aufnahme von Liquiditätskrediten erfolgen, wobei die entsprechenden Auszahlungen bereits für das Jahr 201<0xE2><0x80><0xAF>16 geplant waren.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Übersicht über die gebildeten Ermächtigungsübertragungen zum Jahresabschluss 2016 zur Kenntnis nimmt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses 2016 noch Korrekturen an den Beträgen auftreten können.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170426121332
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20170426121339
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20170426121344
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