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Beschlussvorlage

Beitritt der Stadt Gladbeck zu der Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“

17/0215 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0215 des Organisations- und Personalamtes sieht den Beitritt der Stadt Gladbeck zur Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ mit Wirkung zum 1. Januar 2017 vor. Die Umstrukturierung von d-NRW erfolgte zum Jahresbeginn 2017, um den bislang privatrechtlich organisierten öffentlichen Teil der Organisation in einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu bündeln. Ziel dieser Neuausrichtung ist die Reduzierung des Steuerungs- und Abstimmungsaufwands sowie die Schaffung vergaberechtlicher Vorteile.

Durch die Umwandlung endete die bisherige indirekte Mitgliedschaft der Stadt Gladbeck über die GKD Recklinghausen. Ein Beitritt der Stadt zur neuen Trägerschaft ermöglicht eine direkte, vergaberechtsfreie Beauftragung von d-NRW-Produkten sowie eine direkte Beauftragung der GKD Recklinghausen durch die Anstalt, sofern alle Mitgliedskommunen des Zweckverbandes ebenfalls Mitglied der d-NRW AöR werden. Die Verbandsversammlung der GKD Recklinghausen hat diesen Beitritt bereits einstimmig empfohlen.

Für die Stadt Gladbeck ist im Rahmen des Beitritts ein einmaliger Stammkapitalanteil in Höhe von 1.000 Euro einzubringen. Weitere laufende Kosten oder Verpflichtungen zur Mittelbereitstellung entstehen nicht. Eine eigene Vertretung im Verwaltungsrat der Anstalt ist nicht erforderlich, da die Vertretung der kommunalen Träger durch die kommunalen Spitzenverbände erfolgt. Eine Kündigung der Trägerschaft ist möglich; in diesem Fall wird das Stammkapital unverzinst zurückgezahlt.

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