Bebauungsplan Nr. 139 -1. Änderung- Gebiet: Hege- / Lottenstraße Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13 BauGB und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0289 des Amts für Planen, Bauen, Umwelt sieht die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 139 für das Gebiet Hege-/Lottenstraße vor. Ziel der ersten Änderung ist die Ausweisung der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Terrassenüberdachungen außerhalb der rückwärtigen Baugrenzen.
Nach Angaben der Verwaltung sind Terrassenüberdachungen im aktuellen Bebauungsplan nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Aufgrund der geringen Tiefe der Baufenster im Plangebiet sei die Realisierung solcher Anlagen in vielen Fällen kaum möglich. Die Änderung soll die Nutzung der privaten Freiräume ermöglichen, wobei die Vorgarten sowie die seitlichen Gartenbereiche bei Eckgrundstücken weiterhin von der Bebauung freigehalten werden sollen. Die maximale Höhe der eingeschossigen Anbauten soll zur Wahrung nachbarlicher Belange begrenzt werden. Die Einhaltung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) bleibt Voraussetzung.
Das Verfahren soll als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung sieht vor, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie der Behörden abzusehen. Stattdessen soll die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen einer einmonatigen öffentlichen Auslegung erfolgen. Mit dem Entwurf wird zudem die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs inklusive der Begründung beantragt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20170830142514
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