Bebauungsplan Nr. 139, -1. Änderung- Gebiet: Hege-/ Lottenstraße Erneuter Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 22. Februar 2018 über die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 139 für das Gebiet Hege-/ Lottenstraße beraten. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss über die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Die Notwendigkeit einer erneuten Auslegung ergibt sich aus der Weiterentwicklung und Überarbeitung der textlichen Festsetzungen, die auf der Offenlegungsfassung vom September 2017 basieren. Ziel der Anpassungen in der Fassung vom 8. Februar 2018 ist die Flexibilisierung der Möglichkeiten für den Bau von Terrassenüberdachungen. Durch eine geänderte Formulierung soll eine Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze in einer Tiefe von bis zu 3,00 Metern an Gebäuden bzw. zugehörigen Hauptanlagen ermöglicht werden. Zudem sieht der Entwurf den Verzicht auf eine bisherige Höhenbeschränkung vor. Eine Vorgabe eines Mindestabstandes zur Verkehrsfläche wird durch die eindeutige Festlegung der rückwärtigen Baugrenzen und den Ausschluss des Vorgartenbereichs aus der Regelung ersetzt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 4. Dezember 2017 bis zum 5. Januar 2018 statt. Hierbei gingen keine Anregungen oder abwägungsrelevante Stellungnahmen ein. Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Durchführung der öffentlichen Auslegung vor. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20180214151305
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