Bebauungsplan Nr. 149, 1. Änderung Gebiet: Rockwoolstraße / Bottroper Straße hier: I. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i. V .m § 13a BauGB II. Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hat die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 149 für das Gebiet Rockwoolstraße / Bottroper Straße im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Änderung betrifft ein etwa 1,45 Hektar großes Areal im nordwestlichen Teil des bestehenden Gebiets, unmittelbar östlich der Rockwoolstraße.
Ziel der Planung ist die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksflächen innerhalb des bereits festgesetzten Gewerbegebietes. Durch die Anpassung sollen Flächen im Bereich der Gewerbegebiete GE 1 und GE 2 sowie Teile der bisherigen Grünflächen neu geordnet werden. Die Verwaltung begründet dies mit einer bestehenden Nachfrage nach Gewerbeflächen in einer Größe zwischen 1.000 und 4.000 Quadratmetern. Um diese kleineren Grundstücke erschließen zu können, ist eine neue Wegeverbindung in Nord-Süd-Richtung vorgesehen. Die bisherige Planung, eine Umfahrung offenzuhalten, wird nicht weiter verfolgt.
Die Änderung folgt dem Grundsatz der Innenentwicklung, um bestehende Flächen effizienter zu nutzen und den Umgang mit Grund und Boden zu schonen. Die bauliche Nutzung sowie der Immissionsschutz bleiben unverändert. Eine artenschutzrechtliche Prüfung ergab keine Probleme. Der Ausschuss hat zudem der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zugestimmt. Auf die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden wird gemäß § 13 Abs. 2 BauGB verzichtet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 142402100115
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140305154146
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20140305155722
Verwandte Vorlagen