12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Gladbeck Bereich: 'Horster Straße / Südpark' hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) und § 5 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtplanungs- und Bauausschuss der Stadt Gladbeck hat im Rahmen der Vorlage 12/0324 den Aufstellungsbeschluss für die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Horster Straße / Südpark“ behandelt. Die Änderung der Planung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Paragraphen 2 (1) und 5 des Baugesetzbuches (BauGB).
Das Vorhaben ist als Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nummer 158 im Gebiet „Horster Straße / Südpark“ vorgesehen. Die inhaltlichen Details der erforderlichen Anpassungen auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sind im beigefügten Begründungsentwurf zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes enthalten.
Mit dem Beschluss wird festgelegt, dass die Änderung des Flächennutzungsplanes innerhalb der am 15. August 2012 durch die zeichnerische Darstellung vorgegebenen Grenzen durchgeführt werden soll. Zudem wurde die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB sowie entsprechend § 7 (2) der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck beschlossen. Für das Verfahren sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 121582100324
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120815114813
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