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Beschlussvorlage

21. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Gladbeck Bereich: 'Bergmannstraße/Horster Straße/Essener Straße' Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 und § 5 BauGB

24/0024 18.01.2024

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck leitet das Verfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Bergmannstraße/Horster Straße/Essener Straße“ ein. Mit der Beschlussvorlage 24/0024 wird die Abtragung der Großen Steinhalde Moltke als Maßnahme zur Aktivierung von Nachnutzungspotenzialen beantragt.

Die Entfernung des Haldenmaterials soll die Fläche für eine neue Nutzung erschließen. Da das unterirdische Stollensystem in der Halde instabil ist und bereits Tagebrüche aufgetreten sind, besteht derzeit ein Betretungsverbot. Durch die Abtragung sollen Flächen für klimaneutrale Gewerbe, Wohnraum sowie eine Erweiterung der Grün- und Freiraumvernetzung geschaffen werden. Das Vorhaben dient zudem dem Flächenrecycling und soll die Stadtentwicklung im Bereich der B224 unterstützen. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist notwendig, um das Gebiet an den künftigen Regionalplan Ruhr anzupassen, welcher die Fläche als allgemeinen Siedlungsbereich ausweist.

Für die Durchführung des Projekts wurden Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF) beantragt. Das Verfahren umfasst zudem die vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck. Die Vorlage wurde durch den Stadtbaurat Dr. Volker Kreuzer erstellt.

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