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Beschlussvorlage

Entwässerungsgebührensätze 2018

17/0366 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 17/0366 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Festsetzung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2018. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung beläuft sich nach Abzug der Erlöse und des Stadteigenanteils auf insgesamt 14,68 Millionen Euro.

Die Kalkulation basiert auf verschiedenen Kostenentwicklungen. So steigen die Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft aufgrund des Umbaus des Emschersystems um 0,55 Millionen Euro. Zudem erhöht sich die kalkulatorische Abschreibung durch die Erneuerung und Erweiterung des Kanalsystems um 0,2 Millionen Euro. Ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2016 in Höhe von 0,14 Millionen Euro muss ebenfalls gedeckt werden. Demgegenüber sinken die kalkulatorischen Zinsen um 70.000 Euro.

Auf der Seite der Bemessungsgrundlagen steigt die Frischwassermenge um rund 180.000 Kubikmeter, während die Fläche der angeschlossenen befestigten Grundstücke nur geringfügig zunimmt.

In der Folge werden die Gebührensätze zum 1. Januar 2018 angepasst. Die Schmutzwassergebühr steigt von 2,54 Euro auf 2,58 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,94 Euro auf 1,00 Euro pro Quadratmeter befestigter Fläche. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen wird der Tarif von 78,22 Euro auf 77,36 Euro gesenkt. Die Anpassung erfolgt gemäß dem Kostendeckungsgebot des Kommunalabgabengesetzes. Der Rat soll die Gebührenberechnungen sowie die neue Tarifsatzung beschließen.

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