Vorlage des Jahresabschlusses 2015 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0296 befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadtsparkasse Gladbeck für das Geschäftsjahr 2015 sowie der Verwendung des daraus resultierenden Jahresüberschusses. Der Jahresabschluss, der eine Bilanzsumme von rund 744,7 Millionen Euro ausweist, wurde bereits durch den Verwaltungsrat der Sparkasse festgestellt.
Der Jahresüberschuss beläuft sich auf 1.102.486,66 Euro. Der Verwaltungsrat schlägt vor, diesen Betrag gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Träger zur Verwendung zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer in Höhe von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent auf die Kapitalertragssteuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 928.018,15 Euro. Dieser Betrag liegt über dem Haushaltsansatz für das Jahr 2016, welcher mit 800.000 Euro angesetzt ist.
Zudem wird die Entlastung der Organe der Stadtsparkasse beantragt. Im Rahmen der Prüfung der Einhaltung des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen stellte der Verwaltungsrat fest, dass keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße vorliegen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nehmen, die Organe entlasten und die Zuweisung des Jahresüberschusses beschließen.
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Dokumente
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