Bestellung von Schriftführer/innen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0262 des Amts für Soziales und Wohnen befasst sich mit der Neubesetzung der Schriftführerfunktionen im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit. Grundlage für die Vorlage ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Erstellung von Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse sowie deren Unterzeichnung durch den Ausschussvorsitzenden und eine vom Ausschuss zu bestellende Schriftführerin vorschreibt.
Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die bisherige Bestellung der stellvertretenden Schriftführerin aufzuheben. An ihrer Stelle soll die Stadtinspektorin als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses bestellt werden. Die bestehende Bestellung der Stadtamtsrätin als Schriftführerin soll unverändert fortbestehen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht somit vor, dass die Stadtamtsrätin als Schriftführerin und die Stadtinspektorin als stellvertretende Schriftführerin für die Protokollführung im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit eingesetzt werden. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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