Bestellung von Schriftführerinnen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit der Stadt Gladbeck steht die Neubesetzung der Funktionen für die Protokollführung an. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist für die Beschlüsse des Ausschusses eine Niederschrift zu fertigen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 14/0279 sieht vor, die bisherige Bestellung der Schriftführung zu erneuern. Es wird vorgeschlagen, eine Mitarbeiterin des Stadtamtes als Schriftführerin und eine weitere Mitarbeiterin des Stadtamtes als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen.
Mit der Neubesetzung dieser Funktionen ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Der Entwurf sieht die Bestellung der genannten Personen aus dem Stadtamt vor, um die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschusssitzungen sicherzustellen.
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