Bestellung von Schriftführer/innen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0414 des Sozialamtes regelt die Bestellung von Schriftführerinnen und Schriftführern für den Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit. Grundlage für die Vorlage ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Erstellung von Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse sowie deren Unterzeichnung durch den Ausschussvorsitzenden und eine vom Ausschuss zu bestellende Person vorschreibt.
In der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, die bisherige Besetzung der Schriftführung abzulösen. Zuvor waren zwei Beschäftigte der Verwaltung als Schriftführerin und stellvertretende Schriftführerin für den Ausschuss tätig. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, eine Stadtoberinspektorin als Schriftführerin und einen Stadtamtmann als stellvertretenden Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen.
Mit der Neubesetzung der Funktionen ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Die Vorlage wurde vom Ersten Beigeordneten zur Beratung im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit vorgelegt.
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