Bestellung eines Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 13/0289 des Amts für Immobilienwirtschaft befasst sich mit der Bestellung eines Schriftführers für den Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung. Gemäß § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist über die Beschlüsse des Ausschusses eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Ausschussvorsitzenden sowie von einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer oder einer Schriftführerin zu unterzeichnen ist.
Die aktuelle Geschäftsführung des Ausschusses obliegt dem Dezernat V, dem Amt für Immobilienwirtschaft. Die bisherige Bestellung der Stadtamtsrätin als Schriftführerin soll verändert werden. Es wird vorgeschlagen, einen Stadtamtsrat als neuen Schriftführer für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Ausschusses zu bestellen.
Mit der Neubesetzung entstehen laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtamtsrat für die Erstellung der Protokolle des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung zu bestellen.
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