Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 164 Gebiet: Konrad-Adenauer-Allee, Krusenkamp hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 16/0126 befasst sich mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 164 für das Gebiet an der Konrad-Adenauer-Allee im Krusenkamp. Ziel des Plans ist die Errichtung eines Hagebaumarktes mit einem Floraland-Gartencenter durch die STEWES Holding GmbH & Co. KG. Die geplante Verkaufsfläche von etwa 15.000 Quadratmetern soll durch eine Bäckerei mit Café, ein Mietcenter sowie Parkflächen ergänzt werden. Im Zuge dieses Verfahrens ist die teilweise Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 5bindung 58b sowie deren erster Änderung vorgesehen.
Der Entwurf enthält spezifische Festlegungen zur Sortimentszusammensetzung, um den Zentrenschutz zu gewährleisten. Das Kernsortiment ist auf maximal 8.640 Quadratmeter für den Baumarkt und 6.345 Quadratmeter für den Gartenmarkt begrenzt. Randsortimente, die zentrenrelevant sein könnten, dürfen höchstens 10 Prozent der Gesamtverkaufsfläche einnehmen und müssen in einem funktionalen Zusammenhang zum Kernsortiment stehen.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden verschiedene Anregungen berücksichtigt. So wurden Hinweise des Kreises Recklinghausen zu Wasserrecht, Immissionsschutz und Altlasten sowie Forderungen des Landesbetriebs Wald und Holz bezüglich einer Ersatzaufforstellung in die Planung einbezogen. Die Verwaltung bewertet die bestehenden Grenzen für Haushaltswaren trotz Anregungen der Handwerkskammer Münster als ausreichend. Der Plan sieht zudem eine Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs im Norden vor, um notwendige Verkehrsflächen zu integrieren. Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung der Pläne gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160405133710
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