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Beschlussvorlage

Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2015

15/0232 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0232 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015.

Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser gesetzlichen Regelung sind Ausgaben und Auszahlungen, die als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die vorliegende Liste stellt die entsprechende Zusammenstellung dieser Posten dar.

Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt werden in der Vorlage nicht aufgeführt, da es sich um die bloße Kenntnisnahme bestehender Aufwendungen handelt. Die Zuständigkeit für die Vorberatung und Empfehlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss, während die Entscheidung im Rat erfolgt.

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