Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2013
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 13/0299 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen im laufenden Haushaltsjahr 2013. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung sogenannter unerheblicher überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die unter der Bezeichnung „Liste 1“ geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese Regelung sieht vor, dass Ausgaben und Auszahlungen, die außerhalb des ursprünglichen Haushaltsplans liegen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis gebracht werden müssen. Die detaillierte Aufstellung der entsprechenden Beträge ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme der Liste werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 131306100304
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130621084733
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130621080701
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