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Mitteilungsvorlage

Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 1 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2017

17/0112 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage 17/0112 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017.

Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß dieser gesetzlichen Regelung sind Ausgaben und Auszahlungen, die über den Haushalt hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die vorliegende Liste stellt eine entsprechende Aufstellung dieser Posten dar.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen für den Haushalt ergeben sich aus der bloßen Kenntnisnahme der bestehenden Liste nicht. Die Vorlage war zur Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung im Rat vorgesehen.

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