Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19.05.2009 (Wegfall der Befristung)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0117 des Amtes für Bildung und Erziehung sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vor. Ziel der Änderung ist die Aufhebung der zeitlichen Befristung der bestehenden Satzung vom 19. Mai 2009.
Nach den Vorgaben des Ratsbeschlusses vom 22. März 2012 sollte die aktuelle Satzung längstens bis zum 31. Juli 2016 gültig sein, bis eine gemeinsame Elternbeitragssatzung für Tageseinrichtungen und die Angebote der offenen Ganztagsschulen erlassen wird. Da eine solche gemeinsame Satzung bisher nicht verabschiedet wurde, soll die Befristung nun durch die vorliegende Änderungsordnung aufgehoben werden. Die Verwaltung begründet diesen Schritt damit, dass sich die Eigenständigkeit der bisherigen Satzung für die offene Ganztagsschule im Zuständigkeitsbereich Schule bewährt hat und diese Struktur auch künftig beibehalten werden soll.
Mit der Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die beigefügte Ordnung zur Änderung der Satzung beschließt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Schulausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat weitergeleitet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 161703100116
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160322114036
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