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Beschlussvorlage

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe

09/0245

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0245 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe. Der Schulausschuss hat diese Satzung bereits in seiner Sitzung am 4. Mai 2009 mit Wirkung zum 1. August 2009 beschlossen.

Ziel der Neuregelung ist die Einführung eines einheitlichen, einkommensabhängigen und sozial gestaffelten Elternbeitrags für alle Angebote der offenen Ganztagsschulen im Primärbereich an städtischen Schulen zum Beginn des Schuljahres 2009/10. Die Satzung orientiert sich dabei an bestehenden Einkommensgrenzen, der Staffelung der Beiträge sowie einer generellen Befreiung für Geschwisterkinder. Durch die Verfahrensumstellung soll die Teilhabe an den Ganztagsangeboten für einkommensschwächere Familien sichergestellt werden. Zudem wird die Ferienbetreuung als Bestandteil der offenen Ganztagsschule integriert.

Die Festsetzung und Einziehung der Beiträge erfolgt durch den Schul- bzw. öffentlichen Jugendhilfeträger, was der gängigen Praxis in anderen Kommunen entspricht. Die Satzung ermöglicht es, dass die Angebote weiterhin in der Trägerschaft der freien Jugendhilfe und der Schulfördervereine verbleiben und einheitliche Qualitätsstandards festgelegt werden können. Finanzielle Auswirkungen der Vorlage werden nicht ausgewiesen.

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