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Beschlussvorlage

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe

09/0140 Schulausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0140 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe.

Die Verwaltung strebt an, zum Beginn des Schuljahres 2009/10, also ab dem 1. August 2009, einen einheitlichen, einkommensabhängigen und sozial gestaffelten Elternbeitrag für alle Angebote der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich an den städtischen Schulen zu erheben. Die Grundlage für die Erhebung bildet das Schulgesetz Nordrhein-Westfalen sowie das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern. Gemäß diesen rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Schulträger dazu berechtigt, einen monatlichen Elternbeitrag von bis zu 150 Euro pro Kind einzuziehen.

Die Vorlage weist darauf hin, dass die Festsetzung und Einziehung solcher Beiträge der gängigen Praxis in anderen Kommunen entspricht. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Der Berichterstatter für die Sitzung des Schulausschusses am 16. März 2009 ist der zuständige Beigeordnete.

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