Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe vom 19.05.2009 in der Fassung der Änderungsordnung vom 24.06.2020 hier: Anpassung der Elternbeiträge zum 01.08.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant zum 1. August 2023 eine Anpassung der Elternbeiträge für die außerunterrichtlichen Angebote der offenen Ganztagsschule in der Primarstufe. Die letzte Änderung der Beitragssätze erfolgte im August 2018. Hintergrund der Neuregelung sind gestiegene Betriebskosten, da vorherige Anpassungen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen und der Corona-Pandemie zurückgestellt worden waren.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht eine Differenzierung der Beiträge nach der wirtschaftlichen Situation der Eltern vor. Auf Empfehlung des Amtes für Familie und Jugend sollen Familien mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 30.000 Euro von der Beitragspflicht befreit werden. Der Höchstbetrag des monatlichen Elternbeitrages soll von bisher 185,00 Euro auf 221,00 Euro angehoben werden.
Die vorgeschlagene Anpassung sieht eine durchschnittliche Erhöhung der Beiträge um etwa 6,5 Prozent vor, wobei die individuellen Steigerungen zwischen 1,9 Prozent und 16,2 Prozent variieren. Durch diese Maßnahme wird eine jährliche Mehreinnahme von circa 25.800 Euro erwartet. Unverändert bleiben die Entgeltermäßigungen und Befreiungen für Geschwisterkinder. Die Vorlage liegt dem Schulausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20230523113001-0
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- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20230615121727-0