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Beschlussvorlage

35. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern

09/0052 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0052 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern für die 35. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Veranstaltung findet vom 12. bis 14. Mai 2009 in Bochum statt.

Auf Grundlage der Einwohnerstatistik und der Satzung des Deutschen Städtetages steht der Stadt Gladbeck das Recht zu, zwei Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden. Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten an der Versammlung teilnimmt. Ein zweiter stimmberechtigter Vertreter ist im Beschlussentwurf vorgesehen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Personen als Gäste zu entsenden, wobei die Entscheidung über die Anzahl und den Umfang der Gästeteilnahme beim Rat liegt.

Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen zur Vertretung der Gemeinde in Organen sowie auf das Verfahren zur Bestellung von Vertretern durch den Rat. Mit der Umsetzung der Entwürfe sollen zudem die erforderlichen Dienstreisegenehmigungen erteilt werden. Für die Teilnahme an der Hauptversammlung sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu verzeichnen.

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