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Beschlussvorlage

36. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern

11/0038 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0038 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern für die 36. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages. Die Veranstaltung ist für den Zeitraum vom 3. bis 5. Mai 2011 in Stuttgart angesetzt.

Auf Grundlage der Einwohnerstatistik und der Satzung des Deutschen Städtetages steht der Stadt Gladbeck die Entsendung von zwei Abgeordneten mit Stimmrecht zu. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach die Vertretung der Gemeinde in entsprechenden Organen durch vom Rat bestellte Vertreter erfolgt. Für den Fall, dass mehrere Vertreter zu bestellen sind, sieht die Rechtslage entsprechende Verfahren zur Besetzung vor.

Der Entwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten an der Hauptversammlung teilnimmt. Zudem wird die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen beantragt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Entscheidung zu erwarten, da die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Neben den stimmberechtigten Abgeordneten können zudem Gäste an der Versammlung teilnehmen.

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