Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen für das Gebiet der Stadt Gladbeck vom 18.02.2014
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0128 des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Änderung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Stadt Gladbeck vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Regelungen für Sonntagsöffnungen.
Nach der aktuellen Fassung der Verordnung vom 18. Februar 2014 dürfen Verkaufsstellen an vier festgelegten Sonntagen im Jahr für jeweils maximal fünf Stunden zwischen 13:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet sein. Dies betrifft den Sonntag vor Ostern, das Wochenende nach dem ersten Mai, den letzten Sonntag im Juni sowie den ersten Sonntag im September.
Die Werbegemeinschaft Gladbeck e.V. hat beantragt, die Regelung für den letzten Sonntag im Juni zu ergänzen. Sollte dieser Sonntag in die Sommerferien fallen, soll die Öffnung stattdessen am letzten Sonntag vor Beginn der Ferien stattfinden.
Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechende Änderungsverordnung zu beschließen. Im Rahmen des Verfahrens wurden die zuständigen Verbände und Kammern, darunter der Einzelhandelsverband, die IHK Nordwestfalen, die Handwerkskammer Münster sowie die Gewerkschaft ver.di Emcher Lippe Süd, angehört. Seitens dieser Gremien wurden keine Bedenken gegen die Änderung erhoben. Die Kirchen haben auf die Anhörung noch nicht geantwortet. Durch die Änderung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150903100128
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20150310114115
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20150311085517
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