Bebauungsplan Nr. 17 a, 9. Änderung, Gebiet: Hering-, Breukerstraße Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit § 13 a BauGB Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0280 sieht die Aufstellung der 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 a für das Gebiet Hering-/Breukerstraße vor. Das Verfahren soll gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Ziel der Änderung ist es, die Rechtsgrundlage für die Erweiterung der bestehenden Kindertageseinrichtung „Löwenzahn“ zu schaffen.
Der bestehende Bebauungsplan aus dem Jahr 1967 legt für den Bereich der Breukerstraße eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbindung für eine Kindergarten- oder Kindertagesstätte fest. Die geplante Erweiterung der Einrichtung um eine Gruppe mit 25 Plätzen für Kinder über drei Jahre liegt jedoch außerhalb der derzeit festgesetzten, überbaubaren Grundstücksflächen. Da die Voraussetzungen für eine Befreiung nach dem Baugesetzbuch nicht vorliegen, ist eine Anpassung des Plans erforderlich. Die Erweiterung soll dem Bedarf an Betreuungsplätzen im südlichen Stadtgebiet sowie der demografischen Entwicklung Rechnung tragen.
Die Verwaltung hat bereits mit den Trägern der Tagesbetreuung beschlossen, Fördergelder in Kooperation mit der evangelischen Kirchengemeinde für dieses Vorhaben zu verwenden. Für das Aufstellungsverfahren fallen Kosten für ein Artenschutzgutachten an, die aus vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt werden können. Der Entwurf sieht vor, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abzusehen und die Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden nach den Vorgaben des Baugesetzbuches durchzuführen. Der bisherige Bebauungsplan soll im Geltungsbereich der Änderung aufgehoben werden.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20160831142625
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