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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Antrag des Tierschutzvereins Gladbeck und Umgebung e.V. - Kastration/Kastrationspflicht für Katzen -

15/0186

✦ KI-Zusammenfassung

Der Tierschutzverein Gladbeck und Umgebung e. V. hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Erstellung eines Programms zur Kastration und zur Einführung einer Kastrationspflicht für in Gladbeck lebende Katzen beantragt.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass bereits im Jahr 2012 ein ähnlicher Antrag auf Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt wurde. Seitdem haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen im Tierschutzrecht geändert. Durch das 3. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes wurde die Ermächtigung zur Erlassung von Rechtsverordnungen zum Schutz freilebender Katzen auf die Kreisordnungsbehörden übertragen. Für Gladbeck ist hierfür das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen zuständig, welches derzeit Informationen zur Situation der Katzenpopulation einholt.

Hinsichtlich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stellt die Verwaltung fest, dass für eine ordnungsbehördliche Verordnung eine abstrakte Gefahrenlage vorliegen müsste. Da beim Amt für öffentliche Ordnung keine Beschwerden oder Hinweise vorliegen, die auf eine solche Gefährdung hindeuten, ist eine Umsetzung der Pflicht nicht in Betracht zu ziehen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass in anderen Städten des Kreises die Kontrollierbarkeit solcher Regelungen durch das Personal als schwierig bewertet wird. Der Entwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung des Tierschutzvereins nicht zu folgen.

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