Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen; hier: Antrag von Frau Rita Klewer - Brauchtumsfeuer -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0202 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die von einer Bürgerin im Zusammenhang mit einem Brauchtumsfeuer an der Konrad-Adenauer-Allee 165 eingereicht wurde. Gegenstand der Anregung sind mögliche Beeinträchtigungen durch das jährliche Osterfeuer, das vom Verein „Jugend ist Zukunft e.V. Gladbeck“ durchgeführt wird.
Die Verwaltung berichtet, dass bereits vor der offiziellen Anregung Beschwerden beim Amt für öffentliche Ordnung sowie im Büro des Bürgermeisters eingegangen waren. Anlass hierfür waren Hinweise auf eine mögliche illegale Abfallverbrennung. Im Zuge dessen führte der kommunale Ordnungsdienst insgesamt drei Kontrollen zu unterschiedlichen Zeitpunkten durch, unter anderem unmittelbar vor und während des Brennvorgesses. Dabei konnten keine Ordnungswidrigkeiten oder Verstöße gegen Rechtsnormen festgestellt werden.
Die rechtliche Prüfung ergab, dass das Feuer den Anforderungen an ein Brauchtumsfeuer entspricht. Es wurde festgestellt, dass lediglich geeignete pflanzliche Rückstände wie unbehandeltes Holz und Strauchschnitt verbrannt wurden. Zudem wurde dokumentiert, dass das Nachglühen der Feuerreste durch eine Dauerberieselung unterbunden wurde. Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass keine illegalen Abfallverbrennungen stattgefunden haben. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage nicht.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20110513103517
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