Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung NRW hier: Antrag von Herrn Peter Benien - Erlass einer Kastrationskennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen in Gladbeck -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0297 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW, die vom Vorsitzenden des Tierschutzvereins „Pfotenhausen e.V.“ eingereicht wurde. Gegenstand des Antrags ist die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen im Stadtgebiet von Gladbeck.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Anliegen Stellung und empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Als primäres Argument führt die Verwaltung rechtliche Bedenken an. Eine örtliche Verordnung auf Grundlage des Ordnungsbehördengesetzes sei nicht haltbar, da keine abstrakte Gefahrenlage für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorliege. Zudem wird auf ein geplantes Novellierungsvorhaben des Bundes zum Tierschutzgesetz verwiesen, welches die Landesregierungen erst künftig ermächtigen soll, entsprechende Regelungen einzuführen.
Zusätzlich werden praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung und Vollziehbarkeit angeführt. Die Zuordnung freilaufender Katzen zu Haltern sowie die Unterscheidung zwischen wildlebenden und freilaufenden Tieren seien kaum möglich. Auch die Überprüfung des Kastrationsstatus stelle eine Herausforderung dar. Eine Umfrage in umliegenden Kommunen und in der Stadt Aachen ergab, dass vergleichbare Verordnungen in vielen Städten aufgrund rechtlicher und praktischer Hürden nicht existieren.
Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss der Anregung des Tierschutzvereins nicht folgt. Finanzielle Auswirkungen durch die Entscheidung werden nicht erwartet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 121107100297
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120906150033
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