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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Antrag des Herrn Franz-Josef Heinrichs, Hegestraße 211, 45966 Gladbeck - Mahngebühren der ELE -

15/0353

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt dem Haupt- und Finanzausschuss ein Antrag vor, der die von der Stadtwerke Gladbeck ELE erhobenen Mahngebühren zum Gegenstand hat. Der Antrag wurde von einem Bürger eingereicht und bezieht sich auf die Gebührenstruktur des Energieversorgers.

Die Verwaltung hat zu diesem Sachverhalt Stellung bezogen und weist darauf hin, dass die Festlegung von Preisen sowie Mahngebühren zum operativen Handeln der ELE gehört und in der Verantwortung der dortigen Geschäftsführung liegt. Die Stadtwerke legen diese Gebühren eigenständig fest. Die zuständige Fachabteilung gab an, dass nach erfolgter Kontaktaufnahme mit der ELE keine Anhaltspunkte für rechtswidriges Handeln des Unternehmens vorliegen. Zudem wird darauf verwiesen, dass das Amtsgericht Gladbeck in einem Rechtsstreit bezüglich des vorliegenden Sachverhalts am 7. Juli 2015 zugunsten der ELE entschieden hat.

Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Vorlage ergeben. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

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