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Beschlussvorlage

Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Antrag von Frau Sabine Eigemeier - Grundbesitzabgabenbescheid für 2013

15/0001

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen liegt dem Haupt- und Finanzausschuss ein Antrag vor, der sich auf den Grundbesitzabgabenbescheid für das Jahr 2013 bezieht. Die Antragstellerin fordert in ihrem Schreiben vom 25. November 2014, dass die vom Rat der Stadt Gladbeck beschlossene Hebesatzerhöhung bei der Grundsteuer B zurückgenommen wird.

Die Verwaltung nimmt zu diesem Anliegen Stellung und verweist auf eine bereits im März 2013 behandelte, inhaltlich identische Anregung. Nach Angaben der zuständigen Stelle bestehen die Gründe, die damals zur Notwendigkeit der Erhöhung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B führten, weiterhin unverändert fort.

Auf Basis dieser Einschätzung empfiehlt die Verwaltung, der Anregung nicht zu entsprechen. Ein entsprechender Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und dem Antrag nicht stattgibt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Entscheidung werden nicht ausgewiesen.

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