Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 05/0159 sieht die Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck vor. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) können maximal zwei stellvertretende Wehrführer auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters bestellt werden. Die Ernennung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für eine Dauer von sechs Jahren.
Der Kreisbrandmeister hat nach einer Anhörung der aktiven Wehr den Vorschlag unterbreitet, den Stadtbrandinspektor erneut als stellvertretenden Wehrführer zu bestellen. Die betreffende Person übt dieses Amt bereits seit 1993 aus. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbrandinspektor ab dem 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2011 in dieser Funktion zu bestellen.
Mit der Bestellung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck sowie an den Haupt- und Finanzausschuss übermittelt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 51603100159
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung einer Ausschussbesetzung - DKP-Ratsfraktion - 01.03.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 01.03.2005
- Fassadenprogramm Brauck A hier: Richtlinien zur Vergabe von Zuschüssen 05.04.2005
- Brandschutzbedarfsplan der Stadt Gladbeck 21.02.2005
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Geplanter Ausbau der B224 zur A52 / Aussagen des Bürgermeisters anlässlich der Perspektivkonferenz in Gelsenkirchen 19.04.2005
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.75000.000.585000 - Abführung von Friedhofsgebühren an die Kirchengemeinde 21.04.2005