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Beschlussvorlage

Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck

05/0159 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 05/0159 sieht die Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck vor. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen (FSHG) können maximal zwei stellvertretende Wehrführer auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters bestellt werden. Die Ernennung erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für eine Dauer von sechs Jahren.

Der Kreisbrandmeister hat nach einer Anhörung der aktiven Wehr den Vorschlag unterbreitet, den Stadtbrandinspektor erneut als stellvertretenden Wehrführer zu bestellen. Die betreffende Person übt dieses Amt bereits seit 1993 aus. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Stadtbrandinspektor ab dem 1. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2011 in dieser Funktion zu bestellen.

Mit der Bestellung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage wurde zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck sowie an den Haupt- und Finanzausschuss übermittelt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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